Kosten der Homöopathie-Behandlung

Homöopathische Globuli im Größenvergleich -  in der Homöopathie-Praxis,  Claudia Buchenauer, Heilpraktikerin, Darmstadt

Für die Erstanamnese berechne ich 250 Euro bei Erwachsenen und 180 Euro bei Kindern unter 12 Jahren.

Darin enthalten sind das erste etwa zweistündige Gespräch, sowie die Analyse und die Repertorisation.

Akut– und Folgeanamnesen, telefonische Beratungen und einen Wechsel der Arznei berechne ich mit 40 Euro für jede begonnene Viertelstunde.

Sie erhalten die Rechnung in Papierform, falls Sie sie jedoch per E-Mail zugeschickt haben möchten, sprechen Sie mich darauf an. Ich kann sie Ihnen als verschlüsseltes Dokument zuschicken.

Nach der Erstanamnese bekommen Sie Ihre Arznei. Nach etwa zehn Tagen kontrolliere ich in einem kurzen, meist kostenlosen Telefonat die Wirkung der Arznei. Nach weiteren 4 bis 6 Wochen findet die erste Folgeanamnese statt, die etwa eine Stunde dauert.

Bei akuten Erkrankungen ist die Behandlung oftmals nach einer oder zwei Sitzungen beendet, bei chronischen Krankheiten kann die Behandlung  länger dauern; da die Mittel jedoch über Wochen und Monate wirken, werden in der Regel nur alle zwei oder drei Monate Termine vereinbart. Wenn die Behandlung gut läuft, vergrößern sich die Abstände zwischen den Folgeanamnesen, die immer kürzer werden.

Welche Kasse die Kosten übernimmt

Ich bin Heilpraktikerin und darf daher nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

 

Wer privat krankenversichert, als Beamter beihilfeberechtigt ist oder eine private Zusatzversicherung hat, kann seine Rechnungen bei den verantwortlichen Stellen einreichen. 
Während viele private Krankenversicherungen die Kosten der Behandlung - je nach Vertrag - zum großen Teil übernehmen, kommen die meisten gesetzlichen Krankenkassen dafür nicht auf, eine Ausnahme macht derzeit die IKK Südwest. Bitte erkundigen Sie sich selbst bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit sie die Rechnungen erstattet; da gibt es viele Unterschiede, so dass ich nur einen groben Überblick haben kann. 

Ich rechne nach dem "Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie" (LVKH) ab, unter Bezugnahme auf die Sätze und Ziffern des unverbindlichen  "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker" (GebüH). Bei Fragen dazu können Sie mich jederzeit ansprechen.

 

Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung lohnt sich nur einer homöopathischen Behandlung wegen in der Regel nicht, denn die Kosten für die Behandlung sind meist nicht sehr hoch.

 

Als erste gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht es die IKK Südwest ihren Versicherten, Leistungen von Heilpraktikern als Zusatzleistungen einzureichen. DIe IKK Südwest hat mich in ihrem Anbieterverzeichnis aufgenommen, so dass meine Rechnungen von dieser Krankenkasse anerkannt werden.